EULA

ENDKUNDEN LIZENZ- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER ARCHIVIERUNGSSOFTWARE

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines

(1) Die Archivierungssoftware wird dem Anwender von einem Partnerunternehmen („ServiceProvider“) der MailStore Software GmbH („Rechteinhaber“) zeitlich befristet zur Nutzung überlassen. Der Service Provider ist aufgrund einer Vereinbarung mit dem Rechteinhaber berechtigt, Endkunden die E-Mail-Archivierungslösung zeitlich befristet zur Verfügung zu stellen („Service Provider Vertrag“). Die Archivierungssoftware wird auf einem Server des Service Providers betrieben, von wo aus sie den Endkunden zur Nutzung bereitgestellt wird („Archivierungssoftware“). Zugriff auf die Archivierungssoftware erhalten die Endkunden entweder per Web Access oder durch Installation zusätzlicher Software: den E-Mail-ArchivClient und/oder das E-Mail-Archiv Outlook Add-In („Client Software“).

(2) Diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) gelten für die Nutzung der Archivierungssoftware und der Client Software, einschließlich der Benutzerdokumentation und dem sonstigen Begleitmaterial (nachfolgend gemeinsam auch „Software“). Durch die Nutzung der Software verpflichtet sich das jeweilige Endkunden-Unternehmen („Anwender“) gegenüber dem Service Provider und dem Rechteinhaber zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen.

§ 2 Nutzungsrechte

(1) Alle Rechte an der Software stehen ausschließlich dem Rechteinhaber und ihren jeweiligen Lizenzgebern zu. Die Software wird durch das Urheberrecht sowie internationale Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt.

(2) Der Anwender erhält vom Service Provider das nicht-ausschließliche, zeitlich begrenzte Recht eingeräumt, die im Objektcode zur Nutzung überlassene bzw. über eine Datenverbindung bereitgestellte Software in dem Umfang zu nutzen, wie dies vereinbart ist, oder wenn nichts vereinbart ist, wie es dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck entspricht.

(3) Das Nutzungsrecht an der Software ist dahingehend eingeschränkt, dass die Software von dem Anwender nur für die ordnungsgemäß lizensierte Anzahl von Instanzen, Benutzern und Archiven eingesetzt werden darf.

(4) Mit der Überlassung der Software erhält der Anwender das Recht, die Software für die Archivierung von gesendeten und empfangenen E-Mails gemäß Vereinbarung mit dem Service Provider zu nutzen.

(5) Der Anwender darf Umarbeitungen der Software, insbesondere Änderungen und Erweiterungen, nur durchführen, soweit dies durch zwingende Gesetze ausdrücklich erlaubt ist. Bereits geringfügige Änderungen können zu erheblichen, nicht vorhersehbaren Störungen im Ablauf der Software führen.

(6) Der Anwender darf die Software nicht zurückentwickeln oder übersetzen und keine Programmteile herauslösen. Er wird die Software weder dekompilieren noch disassemblieren, ein Reverse Engineering vornehmen oder anderweitig versuchen, den Quellcode abzuleiten. Sofern der Anwender aufgrund zwingender Gesetze ein Reverse Engineering oder eine Dekompilierung vornehmen darf, um eine volle Funktionsfähigkeit oder Interoperabilität mit anderen Softwareprogrammen zu erreichen, hat der Anwender den Service Provider vorab über Art und Umfang der beabsichtigten Handlung zu informieren. Eine Dekompilierung ist nur zulässig, wenn der Anwender ein schutzwürdiges, berechtigtes Interesse an der Vornahme dieser Handlungen nachweist.

(7) Urhebervermerke, Seriennummern, Versionsnummern, Markenzeichen oder sonstige Identifikationsmerkmale der Software dürfen in keinem Fall geändert oder entfernt werden. Gleiches gilt für die Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.

(8) Der Service Provider wird den Anwender rechtzeitig über eine Beendigung des Service Provider Vertrages unterrichten. In diesem Fall ist der Anwender verpflichtet, unverzüglich mit Beendigung des Service Provider Vertrages eine Nutzung der Software einzustellen und sämtliche bei ihm verbliebenen Kopien zu löschen.

(9) Die in diesem § 2 genannten Rechte und Pflichten gelten für Produktschlüssel sowie die Benutzerdokumentation entsprechend.

§ 3 Lizenzierung der Software

(1) Der Service Provider ist verpflichtet, für jeden seiner Endkunden mindestens eine eigene Instanz zu erstellen. Nur in den dem Endkunden fest zugeordneten Instanzen kann der jeweilige Anwender oder der Service Provider die vom Endkunden benötigten Benutzer und Archive anlegen.

(2) Sollte der Anwender seinerseits Benutzer und Archive anlegen, so verpflichtet er sich, dies wie folgt ordnungsgemäß zu tun:

  • Jeder Benutzer, dessen E-Mails archiviert werden oder der Zugriff auf ein Benutzerarchiv erhalten soll, muss separat angelegt werden. Besitzt ein lizenzierter Benutzer mehrere Postfächer, so können diese ohne eine Erweiterung der Lizenz für den Benutzer archiviert werden.

  • Gemeinsam genutzte Postfächer, öffentliche Ordner und Sammelpostfächer können grundsätzlich ohne eine Erweiterung der Benutzerlizenzen archiviert werden. Sollen jedoch mehrere Benutzer Zugriff auf ein solches Benutzerarchiv erhalten, so müssen virtuelle Benutzer angelegt werden, die entsprechend Zugriff auf das jeweilige Benutzerarchiv erhalten.

  • Scheidet ein bereits lizenzierter Anwender aus dem Unternehmen aus, so wird dessen Lizenz nicht wieder frei. Das Archiv des Benutzers bleibt dabei erhalten und kann anderen Benutzern zugewiesen werden.

Die lizenztechnische Zuordnung der Benutzer zu Benutzerarchiven erfolgt hierbei auf Basis des Benutzernamens und des Benutzerarchivnamens.

§ 4 Keine Vermietung oder Weitergabe der Software

Eine Vermietung oder Weitergabe der Software sowie die Überlassung von Benutzerlizenzen oder die sonstige Einräumung von Rechten an Dritte, insbesondere auch im Wege des „Software as a Service (SaaS)“, ist explizit nicht gestattet.

§ 5 Software Dritter („Fremdsoftware“), Open Source Software

Die Software kann Bestandteile von Fremdsoftware und/oder von Open Source Software enthalten, für die jeweils gesonderten Lizenzbedingungen zu beachten sind. Der Anwender verpflichtet sich, die Software erst dann zu installieren, wenn er mit diesen Fremdsoftware - bzw. Open Source Software-Lizenzbedingungen, die vorrangig vor diesen Lizenz- und Nutzungsbedingungen gelten, einverstanden ist. Diese finden sich direkt im Anschluss an diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Lehnt er diese ab, so wird der Anwender die Installation und Nutzung der Software unterlassen.

§ 6 Übermittlung von Nutzungsinformationen an den Rechteinhaber

(1) Die Software übermittelt regelmäßig Nutzungsinformationen verschlüsselt an die MailStore Software GmbH. Bei diesen Nutzungsinformationen handelt es sich um folgende Daten:

  • Produktschlüssel

  • Produktversion

  • Zeitstempel

  • Rechnername des Service Providers

  • Anzahl der konfigurierten Instanzen, Instance Hosts und Client Access Server

  • je Instanz eine Identifikationskennung („ID“) und die aktuelle Anzahl genutzter Benutzerlizenzen.

(2) Die MailStore Software GmbH verwendet die Daten für die Abrechnung der Lizenzen und statistische Auswertungen. Die MailStore Software GmbH übermittelt die Daten für die gleichen Zwecke an autorisierte Distributionspartner.

§ 7 Schlussbestimmungen, Schriftform

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Lizenz- und Nutzungsbedingungen sowie rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses selbst. Das Schriftformerfordernis wird durch E-Mail oder andere elektronische Kommunikation nicht gewahrt.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenz- und Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Lizenz- und Nutzungsbedingungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung als vereinbart gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen lückenhaft sind.

(3) Für diese Nutzungsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

(4) Soweit von diesen Lizenz- und Nutzungsbedingungen Übersetzungen in andere Sprachen erstellt werden, bleibt ausschließlich die deutsche Fassung die rechtlich bindende.


Ein Angebot von: ELOVADE Deutschland GmbH vormals: EBERTLANG Distribution GmbH Garbenheimer Straße 36 35578 Wetzlar, Germany

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